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Erklärung zur Barrierefreiheit

Zielsetzung

Die InfraStruktur Neuss ist bestrebt, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist weitgehend, aber noch nicht vollständig barrierefrei im Sinne der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Wir arbeiten daran, die Internetseiten möglichst vollständig barrierefrei zu gestalten.
Auch diese Erklärung zur Barrierefreiheit passen wir laufend den Gegebenheiten an.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstellt am 01.08.2024
und zuletzt am 06.08.2024 aktualisiert.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Internetseiten der InfraStruktur Neuss.

Bereits umgesetzte Anforderungen

  • Die Website ist responsive angelegt und passt sich an verschiedene Bildschirmgrößen an.
  • Größe von Schriften und Kontraste der verwendeten Farben erfüllen die Anforderungen der genannten Normen (WCAG 2.2 AA).
  • Bilder und grafische Bedienelemente sind mit beschreibenden Alternativtexten versehen.
  • Eingebetteten Videos verfügen über Untertitel.
  • Die Internetseiten können mit der Tastatur bedient werden.
  • Die Hauptnavigation kann bei Bedarf übersprungen werden.
  • Mit den üblichen Tastaturbefehlen können browserseitige Zoom-Funktionen genutzt werden.
  • Die Internetseiten sind so gestaltet, dass Screenreader die Texte sinnvoll vorlesen können und Zustände von interaktiven Elementen, wie zum Beispiel Navigationen mit mehreren Ebenen, verständlich sind.

Teilweise noch nicht vollständig umgesetzte Anforderungen

  • Das Formular "Zählerstände Gartenbewässerung" ist bei fehlerhaften Eingaben noch nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
  • Es werden teilweise PDF-Dateien verlinkt. Diese sind ggf. nicht barrierefrei.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Internetseiten außerhalb von infrastruktur-neuss.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Die Barrierefreiheit extern verlinkter Seiten ist von uns nicht beeinflussbar.
  • Der Inhalt unserer Internetseiten ist aktuell nicht in leichter Sprache verfügbar.

Feedback und Kontakt

Ihnen sind weitere Barrieren beim Zugang zu Inhalten oder der Bedienbarkeit der Internetseiten aufgefallen, dann können Sie diese gerne an uns weitergeben. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und werden noch bestehende Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

InfraStruktur Neuss
Moselstraße 24
41464 Neuss

Telefon: 02131 90 8701
E-Mail: infrastruktur@stadt.neuss.de

Kontakt zur Ombudsstelle

Können wir Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit für Sie nicht zufriedenstellend beantworten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit sich an die Durchsetzungsstelle zu wenden.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

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