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Dörflicher Straßenzug mit Kanalarbeiten auf der linken Seite.

Was muss ich als Bauherr*in tun?

Bei einem Hausbau müssen Bauherr*innen so einiges beachten, planen und beantragen, bevor der eigentliche Bau losgehen kann. Auch Käufer*innen von bereits bestehenden Gebäuden dürfen einiges nicht außer Acht lassen:

  • Wie wird mein Haus an die Kanalisation angeschlossen?
  • Was passiert mit meinem Abwasser?
  • Wie schütze ich mein Haus vor Starkregenereignissen? etc.

Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen - und vor allem auch die richtigen Vorgaben, Informationen und Anträge zu Ihrem persönlichen Vorhaben.

Checkliste zum Hausbau

WICHTIGE ANTRÄGE

Jedes Grundstück, das neu erschlossen wird und jedes Haus, das neu gebaut wird, benötigt einen Anschluss an das Neusser Kanalsystem. Über diesen Anschluss wird dann das Schmutzwasser - egal ob Brauchwasser oder Regenwasser - vom Haus weg, in die Kanalisation abgeführt. Hier haben wir für Sie nicht nur die wichtigsten Anträge zusammengestellt, sondern auch ein Merkblatt, was Ihnen auf dem Weg zu Ihrem Anschluss hilft.

Rückstauschutz

"Starkregenereignis am Wochenende, Feuerwehr musste Keller leer pumpen."
So oder ähnlich klingen die Zeitungsmeldungen, z.B. nach starken Sommergewittern. Um erhebliche finanzielle Schäden von Hauseigentümer*innen abzuwenden, müssen Keller und andere tiefliegende Räume gegen Wasser, das aufgrund eines Rückstaus aus dem Kanal zurückfließt, gesichert werden. Denn nach geltendem Recht sind Hauseigentümer*innen für alle Schäden verantwortlich, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. (Entwässerungssatzung und in den Vorschriften "DIN 1986 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke").

Rückstauverschlüsse lohnen sich also.
Das Kanalnetz einer Stadt oder einer Gemeinde kann leider nicht darauf ausgerichtet werden, jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort abzuleiten. Die Rohre der Kanalisation würden  so groß und teuer werden, dass die Bürger, die sie über ihre Abwassergebühren mit finanzieren, unvertretbar belastet würden. Aus diesem Grund wird bei solchem Starkregen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen.
Aber es gibt einen wirksamen Schutz: Rückstauverschlüsse, die in der Abwasserleitung des Gebäudes eingebaut werden.
Alle wichtigen Informationen dazu bieten die örtlichen Heizungs- und Sanitärhandwerksunternehmen an.

AUSWAHL DER RÜCKSTAUSICHERUNG

Tipps zur Auswahl des richtigen Rückstauverschlusses:

Welcher Rückstauverschluss sinnvoll ist, ist abhängig von der Lage der Ablaufstelle. Unterhalb der Rückstauebene liegende Ablaufstellen sind durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife, oder unter bestimmten Voraussetzungen durch Rückstauverschlüsse nach DIN 1997/19578 bzw. DIN EN 13564-1 gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern. Bei der Ausführung des Rückstauschutzes durch Rückstauverschlüsse muss auf den richtigen Anwendungsbereich geachtet werden.

Bei der Auswahl des Rückstauschutzes muss darauf geachtet werden, welches Wasser zurückgehalten wird:

  • Fäkalienfreies Abwasser
  • Fäkalienhaltiges Abwasser  

Rückstauverschlüsse dürfen nur verwendet werden, wenn:

  • Gefälle zum Kanal besteht;
  • Die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d.h. dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden;
  • Der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht
  • und Bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.

BEREITS VORHANDEN?

Ihr Haus oder das Gebäude verfügt bereits über einen Rückstauverschluss?
Dann ist Folgendes unbedingt zu beachten:

  • Entfernen von Schmutz und Ablagerungen
  • Prüfen von Dichtungen und Dichtflächen auf einwandfreien Zustand, ggf. Austausch der Dichtungen
  • Kontrolle der Mechanik der beweglichen Abdichtorgane, ggf. Nachfetten

Feststellen der Dichtheit der Betriebsverschlüsse durch eine Funktionsprüfung mit einem Prüfdruck von 1 kPa und 10 Min. Prüfdauer, je nach Herstellerangaben. (Das ist nur bei gewerblich genutzten Gebäuden notwendig)

Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser sind von fachkundigem Personal zu prüfen und zu warten. Die anderen Rückstauverschlusstypen sind von sachkundigen Personen zu prüfen.

Revisionsschacht RW SW mit Pumpe
Revisionsschacht RW SW ohne Pumpe

Kanal Hausanschluss

Kanal Hausanschluss

ANSCHLUSSLEITUNG

Was müssen sie tun, wenn Sie Ihr Grundstück an das Kanalnetz anschließen möchten?
Hier machen wir die Unterscheidung, ob das Grundstück bereits erschlossen ist oder nicht.

ANTRAG

Der Antrag "Erteilung einer Anschluss- und Benutzungsgenehmigung" berechtigt Sie, als Bauherr*in bzw. Besitzer*in eines Grundstücks, zum Anschluss an das Neusser Kanalnetz und zur Nutzung dieses Anschlusses. Voraussetzung hierfür ist allerdings auch die abschließende Dichtigkeitsprüfung.

WENN IHR GRUNDSTÜCK BEREITS ERSCHLOSSEN IST

Ist Ihr Grundstück bereits erschlossen, reichen Sie bitte ebenfalls den Antrag für die Erteilung einer Anschluss- und Benutzungsgenehmigung bei der ISN mit den dazugehörigen Unterlagen ein. Sie erhalten von uns den Kanalhöhenschein und die Erlaubnis, Ihr privates Entwässerungsrohr durch ein Fachunternehmen an den öffentlichen Kanalhausanschluss anschließen zu lassen.

Wichtig: Teilen Sie bitte den Zeitpunkt, wann der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz der ISN erfolgen soll, mit, da dieser vor Ort am offenen Kanalgraben abgenommen werden muss. Sie erreichen uns unter: infrastruktur@stadt.neuss.de

Nachdem die Rohrgräben wieder verfüllt worden sind, müssen die Grundleitungen mit Wasser oder Luft - gemäß DIN EN 1610 - auf Dichtheit geprüft werden. Abschließend müssen Sie dann das Prüfzeugnis von einer erfolgreichen Prüfung der Fertigstellungsmeldung beilegen.

WENN IHR GRUNDSTÜCK NOCH NICHT ERSCHLOSSEN IST

Ist Ihr Grundstück noch nicht vollständig erschlossen - also liegt noch kein Kanalhausanschlussrohr bis zu Ihrer Grundstücksgrenze - müssen Sie zuerst den Antrag für die Erteilung einer Anschluss- und Benutzungsgenehmigung unterschrieben bei der InfraStruktur Neuss einreichen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihren Antrag nicht online bearbeiten können, da wir von Ihnen die Unterlagen mit Ihrer Unterschrift im Original benötigen.

Nach Prüfung der Unterlagen legt die InfraStruktur Neuss den öffentlichen Kanalhausanschluss bis an die Grundstücksgrenze und stellt den Kanalhöhenschein aus. Diese Arbeiten werden über die Entwässerungsgebühren finanziert. Der private Anschluss an den Kanalhausanschluss erfolgt durch die Bauherr*innen durch ein zugelassenes Fachunternehmen.

Teilen Sie uns bitte den Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz mit, da dieser vor Ort am offenen Kanalgraben abgenommen werden muss. Kontakt: infrastruktur@stadt.neuss.de
Wenn die Arbeiten abgeschlossen und die Rohrgräben verfüllt sind, müssen die Grundleitungen mit Wasser oder Luft - gemäß DIN EN 1610 - auf Dichtheit geprüft werden.

Das Prüfzeugnis der erfolgreichen Prüfung ist der Fertigstellungsmeldung beizufügen.

Haben Sie Fragen?
Melden Sie sich bei uns.
KONTAKT
Herr Untulis
Abteilungsleiter
Moselstraße 24
41464 Neuss
Telefon: 02131 90 8761 norbert.untulis@stadt.neuss.de

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Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen alle Anträge zum direkten Ausfüllen und Senden bereitgestellt.

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