Entwässerungsgebühren
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten/überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Die Berechnungseinheit für die Niederschlagswassergebühr ist ein voller Quadratmeter (qm) der Grundstücksfläche. Wasserdurchlässige befestigte und an die Kanalisation angeschlossene Flächen (z.B. Rasengittersteine) werden bei der Bemessung der Gebühr nur mit 50 v.H. der befestigten Fläche angesetzt.
Bebaute/überbaute Fläche ist die Grundstücksfläche, die von den zum Grundstück gehörenden Gebäuden überdeckt wird (einschl. Dachüberstände), z.B. Wohn- und Geschäftshäuser, Fabriken, Lagerhallen, Werkstätten, Garagen, etc. werden davon abgezogen.
Genauere Informationen, z. B. was eine bebaute Fläche ist oder wie es sich berechnet, wenn sich die Fläche des Grundstücks verändert, können Sie der Gebührensatzung, (s.u.) entnehmen.
Gebührensätze
Die Benutzungsgebühr beträgt gemäß § 3
- je Kubikmeter Schmutzwasser 2,85 €
- je Quadratmeter angeschlossene Grundstücksfläche jährlich 1,36 €
REGENWASSERNUTZUNG
Im Entsorgungsgebiet der InfraStruktur Neuss AöR gibt es die Möglichkeit, Regenwasser als Brauchwasser, z.B. für die Toilettenspülung oder Waschmaschine, zu nutzen. Das dafür verwendete Wasser ist über einen separaten Zähler zu erfassen, da es der öffentlichen Kanalisation zugeführt und somit gebührenpflichtig entsorgt wird. Die technischen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem angefügten Merkblatt zur Brauchwassernutzung in Neuss.
BRUNNENWASSER
Grundwasser, welches nach der Nutzung in die Kanalisation eingeleitet wird, muss nachgewiesen werden und wird mit dem Schmutzwassergebührensatz abgerechnet. Art des Nachweises und Fristen finden Sie in der Entwässerungsgebührensatzung.
DATENBOGEN
Die Regenwassergebührensatzung legt fest, wie hoch der Anteil ist, den jeder Grundstücksbesitzer bei der Abfuhr des Niederschlagswassers, also Regenwassers zu bezahlen hat. Dafür müssen Daten erhoben werden, die Sie im unten angegebenen Datenblatt erfassen können und uns bitte zusenden.
GARTENBEWÄSSERUNG MIT FRISCHWASSER
Ebenso ist es möglich, Trinkwasser zur Gartenbewässerung zu nutzen. Dieses Wasser muss über einen separaten Zähler erfasst werden und wird dann nicht mehr als Abwasser berechnet. Der Zähler muss bei der InfraStruktur Neuss AöR mit einer Kopie der Rechnung nachgewiesen werden und der Stand muss zum Ablesezeitraum der Stadtwerke Neuss GmbH bzw. Kreiswerke Grevenbroich GmbH der InfraStruktur Neuss AöR mitgeteilt werden.
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