Wie funktioniert die Grundstücksentwässerung?
In Neuss sind mehr als 99 Prozent der Bevölkerung an die Kanalisation und somit an die öffentlichen Kläranlagen angeschlossen. Gereinigt wird das häusliche, gewerbliche und industrielle Schmutzwasser sowie der klärpflichtige Anteil des Niederschlagswassers in den beiden Neusser Kläranlagen Ost und Süd sowie in geringem Umfang in den Kläranlagen Kaarst und Grevenbroich (Erftverband).
WENN IHR GRUNDSTÜCK BEREITS ERSCHLOSSEN IST
Ist Ihr Grundstück bereits erschlossen, reichen Sie bitte ebenfalls den Antrag für die Erteilung einer Anschluss- und Benutzungsgenehmigung bei der ISN mit den dazugehörigen Unterlagen ein. Sie erhalten von uns den Kanalhöhenschein und die Erlaubnis, Ihr Entwässerungsrohr durch ein Fachunternehmen an den Kanalhausanschluss anschließen zu lassen.
Wichtig: Teilen Sie bitte den Zeitpunkt, wann der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz der ISN erfolgen soll, mit, da dieser vor Ort am offenen Kanalgraben abgenommen werden muss.
Nachdem die Rohrgräben wieder verfüllt worden sind, müssen die Grundleitungen mit Wasser oder Luft - gemäß DIN EN 1610 - auf Dichtheit geprüft werden. Abschließend müssen Sie dann das Prüfzeugnis von einer erfolgreichen Prüfung der Fertigstellungsmeldung beilegen.
WENN IHR GRUNDSTÜCK NOCH NICHT ERSCHLOSSEN IST
Ist Ihr Grundstück noch nicht vollständig erschlossen - also liegt noch kein Kanalhausanschlussrohr bis zu Ihrer Grundstücksgrenze - müssen Sie zuerst den Antrag für die Erteilung einer Anschluss- und Benutzungsgenehmigung unterschrieben bei der InfraStruktur Neuss einreichen.
Die Anträge können per Mail eingereicht werden und werden bei Bedarf im Original nachgefordert.
Nach Prüfung der Unterlagen legt die InfraStruktur Neuss den Kanalhausanschluss bis an die Grundstücksgrenze und stellt den Kanalhöhenschein aus. Diese Arbeiten werden über die Entwässerungsgebühren finanziert. Der Anschluss an den Kanalhausanschluss erfolgt durch die Bauherr*innen durch ein zugelassenes Fachunternehmen.
Teilen Sie uns bitte den Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz mit, da dieser vor Ort am offenen Kanalgraben abgenommen werden muss.
Wenn die Arbeiten abgeschlossen und die Rohrgräben verfüllt sind, müssen die Grundleitungen mit Wasser oder Luft - gemäß DIN EN 1610 - auf Dichtheit geprüft werden.
Das Prüfzeugnis der erfolgreichen Prüfung ist der Fertigstellungsmeldung beizufügen.
Entwässerungsantrag
Wenn Sie Ihr Grundstück an das Entwässerungssystem der Stadt Neuss anschließen möchten, dann stellen Sie einen Entwässerungsantrag und erhalten die Genehmigung zum Anschluss an die Kanalisation.
In unserer Checkliste finden Sie alle wichtigen Merkblätter und Anträge, die dafür notwendig sind.
Entwässerungsanträge, Hausanschlussgenehmigung Moselstraße 24
41464 Neuss Telefon: 02131 90 8755 grundstuecksentwaesserung@stadt.neuss.de
Niederschlagswasserbeseitigung
Niederschlagswasser, alltagssprachlich ausgedruckt Regenwasser, ist laut § 54 WHG „das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser“.
Das Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser ins Gewässer eingeleitet werden, soweit wasserrechtliche, öffentlich-rechtliche Vorschriften bzw. wasserwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Hierzu kann von der Stadt Neuss eine Befreiung vom "Anschluss- und Benutzungszwang der Kanalisation" ausgestellt werden. Bedingungen und Vorgehen hierzu können nachgelesen werden.
Grundsätzlich besteht der Anschluss- und Benutzungszwang - beschrieben in der Abwassersatzung der Stadt Neuss. Zudem muss auf befestigten Grundstücksflächen anfallendes Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.
Checkliste Grundstücksentwässerung
Gemäß Landeswassergesetz NW (LWG) haben die Städte und Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die hierfür notwendigen Anlagen zu betreiben. Aufgaben der Stadtentwässerung sind somit Bau, Unterhaltung und Betrieb des öffentlichen Entwässerungsnetzes und der Sonderbauwerke sowie Klärung und Ableitung der Abwässer.
Hier finden sie alle wichtigen Anträge zu Ihrem Abwasseranschluss an das Neusser Kanalnetz und dem Abfluss bzw. der Nutzung von Regenwasser.
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Abwasser. Wir haben Ihnen das einmal zusammengefasst.
Kleinkläranlagen & abflusslose Gruben
Wenn ein Grundstück nicht an das Kanalsystem angeschlossen ist oder angeschlossen werden kann, wird das häusliche Schmutzwasser über so genannte Kleinkläranlagen entsorgt: Diese müssen gewissen gesetzlichen Standards entsprechen und Reinigungsleistungen des Wassers müssen gewährleistet werden.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann beim Rhein-Kreis Neuss ein Antrag für eine solche Kleinkläranlage gestellt werden.
Alle wichtigen Informationen und den passenden Antrag finden Sie hier:
WIE KANN MAN REGENWASSER NUTZEN?
Regenwasser lässt sich wunderbar sammeln und z.B. für die Gartenbewässerung nutzen. Aber es kann sogar noch weiter aufbereitet werden und dann gibt es die Möglichkeit, Regenwasser als Brauchwasser, z.B. für die Toilettenspülung oder Waschmaschine zu nutzen. Das dafür verwendete Wasser wird über einen separaten Zähler erfasst, da es der öffentlichen Kanalisation zugeführt und somit gebührenpflichtig entsorgt wird; von der Regenwassergebühr hingegen wird es abgezogen.
Welche technischen Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, haben wir Ihnen in einem Merkblatt zusammengetragen.
BRAUCHWASSERNUTZUNG / SCHMUTZWASSERARTEN
Man unterscheidet drei verschiedene Arten Abwasser: Schmutzwasser, Regenwasser und das sogenannte Mischwasser.
Abwasserarten: Schmutzwasser und Regenwasser
Schmutzwasser setzt sich aus allen anfallenden Abwässern und Fäkalien aus Bad, WC, Küche und sonstigen Räumen im Haus zusammen. Da es immer stark bakteriologisch verunreinigt ist, muss es auf unterschiedliche Art (mechanisch, chemisch, biologisch) aufbereitet werden, bevor es dem Wasserkreislauf wieder zugeführt werden kann. Der Schmutzwasseranteil ist stark von der Region und dem Wohlstand abhängig, so fallen z.B. in Deutschland ca. 150-300 Liter pro Tag und Person an.
Das Regenwasser (auch Niederschlagswasser genannt) fällt über die Dach- & Gebäudeflächen und sonstige befestigte Flächen wie Straßen, Höfe etc. an. Der Anteil ist ebenfalls stark von der Region abhängig, außerdem ist seine Qualität bzw. Verunreinigung sehr unterschiedlich. Idealerweise wird es über Freiflächen oder Rigolen versickert (siehe Beiträge Regenwasserversickerung und Rigolenversickerung) oder als WC-Spülwasser oder zur Gartenbewässerung verwendet (siehe Beitrag Regenwassernutzung).
Das sogenannte Mischwasser, setzt sich aus Schmutz- und Regenwasser zusammen und entsteht, wenn die beiden Wasserarten in einem Kanalsystem geführt bzw. zusammengeleitet werden.
Quelle: (www.baunetz-wissen.de, Stand April 2022)
Brunnennutzung
RHEIN-KREIS NEUSS: GRUNDWASSER
Ohne Wasser wäre das Leben auf der Erde nicht möglich. Der gute mengenmäßige Zustand des Grundwassers sowie dessen Qualität haben daher oberste Priorität.
Für die öffentliche Wasserversorgung besteht in den Kommunen des Rhein-Kreises Neuss eine Anschluss- und Benutzungspflicht.
Aber es gibt die Möglichkeit eine Ausnahme zu beantragen und dies wird dann vom Kreis im Einzelfall geprüft. Außerdem ist eine Brunnenbohrung möglich. Dies unterliegt aber ebenso strengen Auflagen. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Webseite des Rhein-Kreis Neuss.
GARTENZÄHLER, GARTENBEWÄSSERUNG, REGENWASSERNUTZUNGSANLAGEN
Gartenbewässerung mit Frischwasser:
Ebenso ist es möglich, Trinkwasser zur Gartenbewässerung zu nutzen. Dieses Wasser muss über einen separaten Zähler erfasst werden und wird dann nicht mehr als Abwasser berechnet. Der Zähler muss bei der InfraStruktur Neuss AöR mit einer Kopie der Rechnung nachgewiesen werden und der Stand muss zum Ablesezeitraum der Stadtwerke Neuss GmbH bzw. Kreiswerke Grevenbroich GmbH der InfraStruktur Neuss AöR mitgeteilt werden.
Das können Sie ganz einfach über unser Online-Kontaktformular erledigen.
GRUNDWASSERNUTZUNG (BRUNNEN)
Die Untere Wasserbehörde prüft zunächst in formeller Hinsicht, ob für die angezeigte Erschließung des Grundwassers (Brunnenbohrung) und die beabsichtigte Grundwasserentnahme wasserrechtliche Zulassungsanträge gestellt werden müssen.
Gegenstand der materiellen Prüfung ist die Frage, ob das Vorhaben schädliche Veränderungen des Grundwasserhaushalts oder eine sonstige Beeinträchtigung des Wohl der Allgemeinheit erwarten lässt. Ggf. werden hierbei weitere Stellen beteiligt.
Alle wichtigen Anträge finden Sie ebenfalls auf der Seite des Rhein-Kreis Neuss.
WEITERE INFOS
41464 Neuss Telefon: 02131 90 8708 isn-gartenzaehler@stadt.neuss.de
VORSORGEMASSNAHME RÜCKSTAUSICHERUNG
Die Häufigkeit der Starkregenereignisse haben in den letzten Jahren zugenommen. Kellerbereiche und tiefliegende Räume müssen gegen Rückstau aus dem Kanal gesichert werden, da gegebenenfalls hohe finanzielle Schäden auftreten können. Grundstückseigentümer*innen sind für den Schutz gegen Rückstau auf dem eigenen Grundstück verantwortlich. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Entwässerungssatzung und in den Vorschriften "DIN 1986 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke".
In dem Video bekommen Sie alles Wissenswerte dazu detailliert erklärt.
STARKREGEN
Der Klimawandel führt auch in Deutschland häufiger zu Wetterextremen: mehr Trockenheit, mehr Hitzeperioden, intensivere Starkregen. Auch in Neuss haben wir Überflutungen schon erlebt.
Bei extremen Regenereignissen und in Folge dichter städtischer - fließen Niederschläge sofort ab, ohne Zeit zur Versickerung oder zur Ableitung durch den öffentlichen Kanal in den nächsten Vorfluter, wie beispielsweise den Nordkanal, zu haben. Starkregen zeichnen sich durch hohe Niederschlagsmengen, einer kurzen Dauer und einem lokalen Auftreten aus.
Die Intensität von Starkregen wird mit dem Starkregenindex (SRI) beschrieben. Vergleichbar ist der SRI mit der Richterskala für Erdbeben und Beaufortskala für Wind. Der SRI beschreibt die Regenmenge innerhalb eines Zeitraums.
Das Schaubild beschreibt anhand des Starkregenindex welche technische Einrichtungen geeignet sind, um Mensch und Gut zu schützen
Anlassbezogen stellt die InfraStruktur Neuss auch detailliertere Karten zur Verfügung. Für Interpretation und Erläuterung steht Ihnen ein Mitarbeiter der ISN zur Verfügung.
Das Land NRW stellt Starkregengefahrenkarten auf dem Geoportal zur Verfügung.
Planung & Projektierung
Entwässerung Moselstraße 24
41646 Neuss Telefon: 02131 90 8763 starkregen@stadt.neuss.de
TIPPS ZUR AUSWAHL DES RICHTIGEN RÜCKSTAUVERSCHLUSSES
Welcher Rückstauverschluss sinnvoll ist, ist abhängig von der Lage der Ablaufstelle. Unterhalb der Rückstauebene liegende Ablaufstellen sind durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife, oder unter bestimmten Voraussetzungen durch Rückstauverschlüsse nach DIN 1997/19578 bzw. DIN EN 13564-1 gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern. Bei der Ausführung des Rückstauschutzes durch Rückstauverschlüsse muss auf den richtigen Anwendungsbereich geachtet werden.
Bei der Auswahl des Rückstauschutzes muss darauf geachtet werden, welches Wasser zurückgehalten wird:
- Fäkalienfreies Abwasser
- Fäkalienhaltiges Abwasser
Rückstauverschlüsse dürfen nur verwendet werden, wenn:
- Gefälle zum Kanal besteht;
- Die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d.h. dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden;
- Der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht und
- Bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.
BAULICHE MASSNAHMEN
Das Kanalnetz einer Stadt oder einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst so groß und teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden. Deshalb muss bei solchem Starkregen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden. Wirksamen Schutz bieten Rückstauverschlüsse, die in die Abwasserleitung des Gebäudes eingebaut werden. Auskunft und Beratung bieten die örtlichen Heizungs- und Sanitärhandwerksunternehmen.
DIN-NORMEN UND UMGANG
Auch hierfür gibt es eine DIN-Norm. Nach DIN 1986-3 muss durch eine monatliche Inspektion die Funktion des Betriebsverschlusses durch Schließen und Öffnen des Notverschlusses geprüft werden.
Schnell & Direkt
BAUSTELLEN-RADAR
Hier informiert die InfraStruktur Neuss über aktuelle Baustellen und Baustellen in Planung.
KANALNOTDIENST
Störungen an Kanälen, Hausanschlüssen, Schächten oder Straßeneinläufen.
ANTRAGS-CENTER
Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen alle Anträge zum direkten Ausfüllen und Senden bereitgestellt.
AUSSCHREIBUNGEN
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